In Mexiko gibt es verschiedene Rechtsformen, die für die Gründung gewählt werden können. Hier die am häufigsten gewählten:
- Sociedad Anonima (S.A.): Dies ist eine oft verwendete Rechtsform, die der Aktiengesellschaft ähnelt. Zur Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, das können natürliche als auch juristische Personen sein. Sie haften mit der Höhe ihrer Einlage. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
- Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.): Diese entspricht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Mexiko werden zur Unternehmensgründung einer S. de R.L. mindestens zwei Gesellschafter benötigt und ist auf maximal 50 begrenzt. Eine Mindestgrundkapital ist ebenfalls nicht erforderlich. Jedoch ist hier die Zustimmung aller oder der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich, wenn neue Gesellschafter aufgenommen oder Anteile übertragen werden.
- Sociedad por Acciones Simplificada, S.A.S.: Die simplifizierte Aktiengesellschaft gibt es seit 2016. Sie wird durch Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister gegründet. Die Gründung kann dabei vollständig über ein Online-System erfolgen, eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Außerdem kann die S.A.S. auch als Einmanngesellschaft gegründet werden (ansonsten sind in Mexiko stets mindestens zwei Aktionäre erforderlich), ein Mindestkapital gibt es nicht. Als Umsatz dürfen maximal fünf Mio. mexikanische Pesos Umsatz pro Jahr erwirtschaftet werden, ansonsten ist die simplifizierte Aktiengesellschaft in eine reguläre Aktiengesellschaft umzuwandeln. Diese Gesellschaftsform ist somit hauptsächlich für Unternehmen mit nur wenigen Aktivitäten vor Ort gedacht.
Wie läuft eine Firmengründung ab und wie lange dauert der Prozess?
Eine Gründung wird üblicherweise durch Rechtsanwälte vorbereitet und erfolgt durch einen Notar. Nach erfolgreicher Gründung sind diverse Meldungen vorzunehmen. Für eine Firmengründung in Mexiko muss zunächst der Firmenname sowie eine Alternative dafür und eventuell Marken registriert werden. Zudem ist es notwendig, eine Satzung zu erstellen und Gründungvollmachten auszufüllen. Der Prozess und die Gründung können durch die Anwälte vor Ort geschehen, der Gesellschafter muss dabei nicht persönlich anwesend sein.
Danach kann dann eine Steuernummer beantragt werden sowie u.a. die Anmeldung für die Sozialversicherung durchgeführt werden.
Der gesamte Prozess dauert in der Regel 1-3 Monate, abhängig von der Bearbeitung der mexikanischen Behörden. Wenn Sie mehr Details und Unterstützung bei Ihrer Gründung benötigen, wenden Sie sich an Maier Vidorno Altios.