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Personalsuche in Mexiko

Die Arbeitskultur in Mexiko ist persönlicher als die in Deutschland. Deswegen sollte bei der Personalsuche Zeit für persönliche Gespräche eingeplant werden. Allgemein sind Vertrauen und Beziehungen wichtiger als Fähigkeiten.

Grundsätzlich sind qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden, jedoch ist es wichtig, eine Anwerbungsstrategie zu entwickeln, um die echten Talente anzusprechen. Diese kann verschiedene Kanäle umfassen, die je nach Region variieren können. Zu den am häufigsten genutzten Kanälen für die Personalsuche zählt der Auftritt und Posts in den sozialen Medien. Viele Mexikaner informieren sich hier über Stellen. Weitere Möglichkeiten sind Online-Stellenbörsen oder auch traditionelle Medien.

Welche Arbeitsgesetze gibt es in Mexiko?

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal de Trabajo) und im Sozialgesetz (Ley del Seguro Social) geregelt und enthalten unter anderem Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Probezeit, Gleichstellung und Antidiskriminierung. Die Arbeitsvorschriften sind streng und begünstigen Arbeitnehmer und Gewerkschaften.

In Mexiko ist ein Arbeitsvertrag auf Spanisch verpflichtend, darin werden Leistungen, Vergütung und auch Kündigungsanforderungen festgelegt. Die Arbeitsverträge werden zumeist unbefristet geschlossen, es gibt aber auch projektbezogene oder saisonabhängige Verträge. Eine Probezeit ist nur bei unbefristeten oder auf mindestens 180 Tage geschlossenen Arbeitsverhältnissen erlaubt, die Dauer hängt von der jeweiligen Position ab. Die Vergütung kann nach Zeitaufwand, Arbeitseinheiten oder anderen Grundlagen vereinbart werden und wird zum 15. des Monats und zum Monatsende ausgezahlt, bei körperlichen Arbeiten auch wochenweise.

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der tägliche Mindestlohn in Mexiko 172,87 mexikanische Pesos, umgerechnet ca. 8 Euro. Eine Arbeitswoche besteht aus sechs Tagen und tagsüber achtstündigen Schichten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen freien Tag pro Woche. Zudem unterliegt jeder Arbeitnehmer der Sozialversicherungsplicht und ist bei der mexikanischen Sozialversicherung (Instituto Mexicano del Seguro Social – IMSS, Beitrag ca. 1,5-3% des Bruttogehalts) und dem Institut für sozialen Wohnungsbau (Instituto Nacional del Fondo de la Vivienda – INFONAVIT, Beitrag 5% des Bruttogehalts) anzumelden.

Im ersten Jahr gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, im zweiten vollen Jahr ist dieser sechs Urlaubstage. Danach ergibt sich der Urlaubsanspruch aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist, ein Zeitraum von zwei Wochen ist üblich. Die Kündigung kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt ausgesprochen werden, teilweise sind die Hürden aufgrund der Arbeitnehmerfreundlichkeit und der Verlagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber hoch.

Ein weiteres Instrument zur Gewährung von Rechtssicherheit sind Unternehmensrichtlinien. Diese werden häufig ab ca. 50 Mitarbeitern eingeführt. Dort werden Themen wie Arbeitszeiten, Prämien oder auch ein Verhaltenskodex festgelegt. Diese Richtline wird von der zuständigen Arbeitsrechtbehörde geprüft und hinterlegt.

Was muss bei ausländischen Mitarbeitern beachtet werden?

Wenn ein Unternehmen ausländische Mitarbeiter beschäftigen möchte, ist eine Genehmigung der Migrationsbehörde notwendig. Zudem darf der Anteil der ausländischen Mitarbeiter maximal 10 Prozent betragen und muss gerechtfertigt werden.

Das Migrationsgesetzes sieht folgende Arten von Einwanderungsstatus für ausländische Staatsangehörige in Mexiko vor: Personen mit nicht dauerhafter Aufenthaltsabsicht, Personen mit dauerhafter Aufenthaltsabsicht und Einwanderern.

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