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Payroll in UK - Maier Vidorno Altios

Lohnabrechnung im Vereinigten Königreich

Um ein Lohnabrechnungsschema im Vereinigten Königreich einzurichten, benötigen Sie folgendes

PAYE-System: Registrierung Ihres Unternehmens bei HMRC als Arbeitgeber, was es Ihnen ermöglicht, die relevanten Steuern und National Insurance (NI), die bei jedem Lohnlauf fällig sind, direkt an HMRC abzutreten.

Rentenfonds: Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, ihren Mitarbeitern ein privates Rentenversicherungssystem anzubieten. Es gibt eine Vielzahl von Rentenfonds für Arbeitgeber, die jeweils unterschiedliche Beträge für Einrichtungs- und laufende Gebühren berechnen.

Arbeitsvertrag: Arbeitsverträge sind im Vereinigten Königreich eine rechtliche Verpflichtung und müssen von beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vor Beginn des Arbeitsverhältnisses unterzeichnet werden. Üblich ist es, den ersten Vertrag von einem Anwalt erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Elemente des britischen Arbeitsrechts abgedeckt sind.

Arbeitgeberhaftpflichtversicherung: Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung ist in Großbritannien gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Kosten zu decken, falls Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder während der Arbeitstätigkeit erkranken oder verletzt werden.

Währung

Das Pfund Sterling (GBP) ist die gesetzliche Währung des Vereinigten Königreichs.

Lohnabrechnungszyklus

Die Lohnabrechnung kann im Vereinigten Königreich wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder vierteljährlich erfolgen. Lohnabrechnungen müssen genau angeben, welche Elemente bezahlt werden, einschließlich einer Aufschlüsselung der gezahlten PAYE (Pay as you Earn) Steuern und NI (National Insurance).

Einkommensteuer – Arbeitnehmer

Ab März 2024 betragen die nationalen Einkommensteuersätze für Privatpersonen und die Mindest- und Höchstbeträge des jährlichen Einkommens für jede Steuerklasse:

Tarifstufe

Steuerpflichtiges Einkommen

Steuersatz

Grundfreibetrag

Bis zu £12,570

0%

Basistarif

£12,571 bis £50,270

20%

Höherer Tarif

£50,271 bis £125,140

40%

Zusatztarif

Über £125,140

45%

Nationalversicherung – Sozialabgaben

Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem, das Dienstleistungen wie den National Health Service (NHS), staatliche Renten, Leistungen bei Krankheit und Elternurlaub, Invaliditätsleistungen, Arbeitsunfallversicherung und Arbeitslosengeld finanziert.

Alle Arbeitnehmer, die über einer bestimmten Schwelle verdienen (mehr als £242 pro Woche), müssen als Teil ihrer Lohnabrechnung Nationalversicherungsbeiträge zahlen. Ab dem 6. April 2024 beträgt der Primärsatz 8% des monatlichen Bruttoeinkommens zwischen £1.048 und £4.189, und alles über £4.189 wird mit 2% verarbeitet.

Arbeitgeber leisten 13,8% auf alle Einnahmen über einer unteren Verdienstgrenze.

PAYE- und NI-Informationen aus der Lohnabrechnung werden jedes Mal, wenn eine Lohnabrechnung verarbeitet wird, an HMRC gemeldet, und zwar mit Hilfe eines staatlichen Programms namens RTI (Real Time Information).

Rente

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein privates Rentensystem anzubieten, auch wenn die Mitarbeiter sich dafür entscheiden, aus dem System auszusteigen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter automatisch zu registrieren, wenn sie berechtigt sind, am Rentensystem teilzunehmen. Die Mitarbeiter können dann selbst entscheiden, ob sie aus dem System aussteigen möchten.

In Bezug auf die Beitragserfordernisse müssen Arbeitgeber einen Mindestprozentsatz des Verdienstes ihrer Mitarbeiter zahlen. Dieser Prozentsatz variiert je nach gewähltem Beitragsbasisplan. Auch die Mitarbeiter leisten Beiträge, wobei der erforderliche Prozentsatz je nach Beitragsbasis variiert.

Urlaub

Im Vereinigten Königreich gibt es 8 gesetzliche Feiertage, die für gewöhnlich als bezahlter Urlaub für Arbeitnehmer behandelt werden. Der gesetzliche Mindestanspruch auf Jahresurlaub im Vereinigten Königreich beträgt 20 Tage + 8 gesetzliche Feiertage, was 5,6 Wochen entspricht.

Im Vereinigten Königreich besteht keine Verpflichtung, den angesammelten oder genommenen Urlaub auf der Lohnabrechnung auszuweisen, solange dies vom Arbeitgeber anderweitig nachverfolgt wird.

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