Aktuelles

EN

Firmengründung in Indien

Indien ist ein attraktiver Markt für internationale Investitionen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten in Indien zu investieren und ein Unternehmen im indischen Markt zu etablieren. Dabei ist es sehr wichtig, alle möglichen Optionen zu prüfen, zu bewerten und die richtigen Entscheidungen, hinsichtlich Ihrer Branche und dem Marktpotential, zu treffen.

Viele ausländische Firmen, die bereits mit Vertriebshändlern vor Ort zusammenarbeiten, bereiten sich auf die Gründung einer eigenen Präsenz im Land vor, und müssen ihr Vorgehen sorgfältig planen. Für einige Unternehmen wird entweder ein Joint Venture, eine Fusion oder eine Übernahme der richtige Ansatz sein, aber für immer mehr Unternehmen ist der beste Weg ihr eigenes Unternehmen in Indien zu etablieren. Dieser Prozess wurde durch vereinfachte ausländische Direktinvestitionen in vielen Sektoren der Wirtschaft verbessert.

Rechtsformen für ausländische Gesellschaften

Diese unterschiedlichen Rechtsformen des Markteintritts sind für ausländische Gesellschaften in Indien möglich:

  1. Eintragung einer Tochtergesellschaft (Pvt. Ltd., (WOS))
  2. Errichtung einer Zweigniederlassung (Branch Office)
  3. Errichtung eines Projektbüros (Project Office PO)
  4. Errichtung eines Repräsentanzbüros (Liaison office LO)
  5. Partnerschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Partnership LLP)

1. Eintragung einer 100%-igen Tochtergesellschaft in Indien ist für ausländische Unternehmen ein beliebter Weg, um Geschäfte in Indien zu beginnen. Für die meisten Industriezweige sind schnelle Genehmigungen (via sog. Automatic Route) für den indischen Markt gegeben – auch wenn wenige noch der Zustimmung des Foreign Investment and Promotion Board (FIPB) bedürfen (via sog. Approval Route). Eine neu gegründete Gesellschaft (Tochtergesellschaft) kann jedes juristische Geschäft in Indien handhaben, einschließlich Handel, Dienstleistung, Beratung und Fertigung. Im Bezug zur Einkommensteuer werden Tochtergesellschaften gleichwertig zu inländischen Unternehmen behandelt.

Wenn Sie sich dazu entscheiden eine Unternehmenspräsenz in Indien zu gründen, benötigen Sie folgende Unterlagen zur Gründung Ihrer Firma:
– Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
– Satzung der Muttergesellschaft
– Nachweis über Markenregistrierung des Firmennamens und/oder -logos (falls vorhanden)

Sämtliche Dokumente müssen in Englisch verfasst sein oder in zusätzlicher englischsprachiger Übersetzung vorliegen sowie notariell beglaubigt sein.
Laut indischem Recht müssen sämtliche beglaubigten Dokumente außerdem von bundesbehördlicher Seite des Heimatlandes sowie vom indischen Generalkonsulat bestätigt werden.

2. Ausländische Unternehmen können auch mit der Genehmigung der Reserve Bank of India (RBI) und durch die Registrierung bei dem Registrar of Companies (ROC) eine Zweigniederlassung in Indien eröffnen. Diese kann alle Aufgaben, die für ein Liaison Büro (Repräsentanzbüro) zulässig sind, durchführen, und darüber hinaus auch Beratung oder technische Unterstützung für ihre Produkte oder Dienstleistungen in Indien bieten. Güter dürfen importiert als auch exportiert werden, sowie fungiert die Zweigniederlassung (Branch) als Kaufs oder Verkaufsagent in Indien. Branch Offices können aber nicht die direkte oder indirekte Herstellung oder Verarbeitung von Produkten in Indien durchführen. Während die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft zwar Immobilien in Indien kaufen kann, ist es untersagt, diese an Dritte zu vermieten. Die indische Steuerbehörde behandelt eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens wie das ausländische Unternehmen selbst und erlegt höhere Steuern auf das Einkommen im Vergleich zu der Besteuerung einer 100%-igen Tochtergesellschaft.

3. Die RBI erteilt die Erlaubnis für ausländische Unternehmen, ein Projektbüro in Indien zu eröffnen, unter der Voraussetzung eines rechtsgültigen Vertrages zur Projektausführung mit einem indischen Unternehmen / Organisation und wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Das Projekt wird direkt mittels Überweisungen aus dem Ausland finanziert
• Das Projekt wird von einer bilateral / multilateral finanzierten Agentur gefördert
• Das Projekt wurde von einer zuständigen Behörde abgesegnet
• Das Unternehmen, dem der Auftrag gewährt wurde, wurde ein langfristiges Darlehen von einem öffentlichen Finanzinstitut oder einer öffentlichen Bank für das Projekt erteilt.

Wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt sind, dann wird eine fallspezifische ausdrückliche Genehmigung der RBI erforderlich. Die Rechtsform Project Office wird ebenfalls wie ein ausländisches Unternehmen behandelt und die auferlegte Steuer ist höher als die einer 100%-igen Tochtergesellschaft. Das Project Office erfordert einer Registrierung mit dem ROC. Nach Abschluss des Projekts ist es erforderlich, diese wieder zu schließen.

4. Ein Repräsentanzbüro (Liaison Office, LO) or Representative Office) kann in Indien mit der Genehmigung der RBI eröffnet werden und erfordert einer Registrierung mit der ROC. Die anfängliche Zulassung wird für drei Jahr erteilt und bedarf der weiteren Verlängerung. Dieser Rechtsform ist jegliche Art von kommerziellen Aktivitäten, Ertrag erwirtschaftenden Aktivitäten oder Geschäftsanbahnung in Indien, untersagt. Die Rechtsform des Liaison Office wird häufig für repräsentative Aktivitäten, Marktforschung, Netzwerkaufbau genutzt, als auch um die Muttergesellschaft für die Einfuhr und Ausfuhr zu vertreten.

5. Die Partnerschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liaibility Partnership LLP) ist ein neueres Konzept in Indien. Ausländische Investitionen sind in Form einer LLP werden nicht unter dem vereinfachten Verfahren der ‚Automatic Route‘ des RBI zugelassen, sondern die Genehmigung einer LLP unter Einbezug des Foreign Investment and Promotion Board (FIPB) erforderlich (via sogenannter Approval Route). Außerdem ist die Registrierung der LLP mit dem ROC (Registrar of Companies) erforderlich. Die Gründung einer LLP benötigt mindestens einen in Indien ansässigen Partner (Resident Partner). Das LLP-Modell erlaubt keine externen Kreditaufnahmen (EZB) (External Commercial Borrowings ECB), und daher ist für Unternehmen, die Auslandskredite mit Bürgschaft des Mutterhauses benötigen, nicht geeignet.

Die Berichtspflichten für ausländische Unternehmen hängen, ebenso wie die der indischen Unternehmen, von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa:

• Die Art Ihres Unternehmens (z.B. Produktion, Handel, Dienstleistung)
• Ob Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft haben.
• In welchen Staaten Sie tätig sind (Maharashtra, Gujarat etc. haben unterschiedliche Vorgaben)
• Art des Geschäftssegments (z.B. Pharmazie, Textil, Banken und NBFC etc.)

Die Berichtspflichten hängen davon ab, welche spezifischen Gesetze für Ihr Unternehmen gelten, wobei einige Gesetze für alle Unternehmen Gültigkeit haben, unabhängig von ihrer Geschäftsform und dem Sektor, in dem sie tätig sind:

• Unternehmensgesetzgebung
• Steuergesetze
• Arbeitsgesetzgebung (basierend auf der Anzahl der Beschäftigten)
• Liegenschaftsrecht

Weitere Berichtspflichten bestehen in zweierlei Hinsicht. Zum einen gibt es die „periodische“ Berichterstattung und zum anderen die ereignisbasierte Berichterstattung. Die periodische Berichterstattung erfolgt regelmäßig (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) und ist kontinuierlich. Das ereignisbasierte Reporting hingegen ist ein einmaliges Reporting, das nach dem Eintreten des jeweiligen Ereignisses durchgeführt wird.

Nichts mehr verpassen

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um neue, relevante Informationen schneller zu erhalten.