Im Vergleich zu Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen im Vereinigten Königreich in vielen Bereichen flexibler, vor allem, was Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und die Einteilung der Arbeitszeit angeht.
Arbeitsgesetze im Vereinigten Königreich
- Nationaler Mindestlohn: Es gibt einen nationalen Mindestlohn, der Mindeststundensätze für Arbeitnehmer in Altersklassen festlegt. Seit dem 1. April 2022 beträgt der Mindestlohn für Arbeitnehmer ab einem Alter von 23 Jahren £9,50 pro Stunde.
- Arbeitszeiten: Die meisten Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich fallen unter die Arbeitszeitverordnung (1998), die Grenzen für Arbeitszeiten, obligatorische Pausen und Mindestjahresurlaubsansprüche festlegt. Die Höchstgrenze für die Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 17 Wochen – es sei denn, der Arbeitnehmer hat sich dazu entschlossen, freiwillig mehr Stunden zu arbeiten. Die meisten Arbeitnehmer haben gesetzlich Anspruch auf 5 bis 6 Wochen bezahlten Urlaub (20 Tage Jahresurlaub + 8 Feiertage).
- Diskriminierung: Der Equality Act (2010) verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Alters, der Behinderung, der Geschlechtsumwandlung, der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Schwangerschaft und Mutterschaft, der Rasse, der Religion oder des Glaubens, des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Er verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten dazu, Lohnunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern offen zu legen.
- Gesundheit und Sicherheit: Das Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von 1974 verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Arbeitnehmer sicherzustellen. Arbeitgeber müssen einen sicheren Arbeitsplatz bieten, Risikobewertungen durchführen und bei Bedarf entsprechende Schulungen anbieten.
- Arbeitsverträge: Diese sind in Großbritannien rechtlich verbindlich und werden in der Regel, aber nicht immer, von Rechtsanwälten vorbereitet. Die Verträge sind umfassend und enthalten Details zu Lohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen. Sie können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form festgehalten werden.
- Kündigung und Entlassung: Arbeitnehmer sind in Großbritannien vor ungerechtfertigter Entlassung geschützt, und Arbeitgeber müssen gesetzliche Verfahren einhalten, wenn sie Mitarbeiter entlassen. Hierbei gelten je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit unterschiedliche Fristen: bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber (dismissal) gibt es für Arbeitnehmer, die mindestens einen Monat und maximal 2 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, eine Kündigungsfrist von einer Woche. Bei Arbeitnehmern, die länger als 2 Jahre in einer Firma tätig waren, erhöht sich die Kündigungsfrist pro gearbeitetem Jahr um eine Woche, wobei 12 Wochen das Maximum darstellen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer (resignation) gilt nach einem Monat eine Frist von einer Woche.
- Mutterschafts- und Vaterschaftsrechte: Die Verordnung über Mutterschafts- und Elternzeit von 1999 sieht Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub für berechtigte Arbeitnehmer vor. Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 52 Wochen Mutterschaftsurlaub, wovon die ersten zwei Wochen nach der Geburt verpflichtend sind. Mutterschaftsgeld kann bis zu 39 Wochen erhalten werden. Arbeitnehmer können von ein oder zwei Wochen Vaterschaftsurlaub Gebrauch machen, in denen sie auch Vaterschaftsgeld beziehen können.
- Teilzeitbeschäftigten-Verordnung von 2000: Diese Verordnung gewährleistet, dass Teilzeitbeschäftigte eine “vergleichbare Behandlung” wie Vollzeitbeschäftigte erhalten.
Was muss bei ausländischen Mitarbeitern beachtet werden?
Seit dem Brexit benötigen Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ein Visum, um in Großbritannien zu arbeiten.
Andere nicht-britische Bürger benötigen ein Visum und (falls relevant) eine separate Arbeitserlaubnis.
Wenn ein Unternehmen einen nicht-britischen Bürger in Großbritannien beschäftigen möchte und diese Person noch kein Visum oder keine Arbeitserlaubnis hat, kann der Arbeitgeber sich um die Erlangung einer Sponsorenrolle bewerben. Um ein Sponsor zu werden, benötigen Sie mindestens eine juristische Person im Vereinigten Königreich (zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft), ein britisches Bankkonto und mindestens einen bereits bei der Firma beschäftigten Mitarbeiter. Die Erlangung der Sponsorenrolle kann ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein, der spezialisierte Expertise von Rechtsanwälten im Vereinigten Königreich erfordert.