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Gehaltsabrechnung- Maier Vidorno Altios

Gehaltsabrechnung

Das Gehaltsabrechnungs- und Steuersystem in Italien unterscheidet sich von dem vieler anderer europäischer Länder und stellt durch das italienische Regelungsumfeld eine besondere Herausforderung dar.

Das Gehaltsabrechnungs- und Steuersystem in Italien unterscheidet sich von dem vieler anderer europäischer Länder und stellt durch das italienische Regelungsumfeld eine besondere Herausforderung dar.

Zur korrekten und vorschriftsmäßigen Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Italien ist eine genaue Kenntnis der entsprechenden Vorschriften und der Berichterstattung notwendig.

Währung

Der Euro (EUR) ist offizielles Zahlungsmittel in Italien.

Zyklus der Gehaltsabrechnung

Es gibt keine vorgeschriebene Abfolge für Lohnzahlungen in Italien. Den Lohnzahlungen muss eine Lohnabrechnung beiliegen, auf der die Abzüge aufgeführt sind. Der Arbeitgeber kann das Gehalt per Scheck oder direkte Überweisung auf ein Bankkonto zahlen.

Einkommensteuer

Körperschaften unterliegen in Italien einer Einkommenssteuer von 24 % plus einer regionalen Produktionssteuer von 3,9 %. Für nicht-operative Unternehmen gilt ein Körperschaftssteuersatz von 34,5 %.

Seit dem 1. Januar 2022 gelten in Italien folgende Einkommensteuersätze sowie Mindest- und Höchstbeträge für die einzelnen Steuerklassen:

Bis zu € 15.000: 23 %.

€ 15,001 – € 28,000: 25%

€ 28,001 – € 50,000: 35%

Mehr als € 50.000: 43 %

Regional und auf Gemeindeebene kommt eine weitere Einkommensteuer von bis zu 3,33 % für Regionen und bis zu 0,9 % für Gemeinden hinzu.

Die italienische Lohn- und Gehaltsabrechnung sieht vor, dass alle Arbeitslöhne, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer jährlichen zu erbringenden Bescheinigung, der Certificazione Unica dei Redditi (CUD), gemeldet werden. Bis zum 28. Februar eines jeden Jahres müssen Arbeitgeber allen Arbeitnehmern zwei Original-CUD-Dokumente für das vorangegangene Berichtsjahr vorlegen.

Jedes Jahr gibt das Finanzministerium ein Neufassung des CUD heraus, das jeweils aktuelle Steuerbestimmungen berücksichtigt.

Sozialabgaben

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in das Sozialversicherungssystem ein, aus dem Sozialprogramme wie Renten, Invalidität, Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Elternurlaub, Arbeitnehmerentschädigung und Arbeitslosenunterstützung finanziert werden. Der nationale Gesundheitsdienst wird gesondert durch allgemeine Steuern finanziert.

Im Allgemeinen tragen die Arbeitgeber 35 % des Bruttoeinkommens bei. Die Beiträge der Arbeitnehmer variieren je nach Beschäftigungskategorie; der übliche Satz beträgt 10 % des Bruttoverdienstes.

Feiertage

In Italien gibt es 12 nationale Feiertage, die im Allgemeinen als bezahlter Urlaub für Arbeitnehmer gelten:

– Neujahrsfest

– Dreikönigstag

– Ostern

– Ostermontag

– Tag der Befreiung

– Tag der Arbeit

– Tag der Gründung der Republik

– Mariä Himmelfahrt

– Allerheiligen

– Fest der Unbefleckten Empfängnis

– Weihnachtstag

– Stephanustag

– Jeder Ort begeht außerdem einen zusätzlichen Feiertag zu Ehren seines Schutzpatrons.

Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, erhalten die Arbeitnehmer einen zusätzlichen Tag Lohn, und Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten müssen, erhalten Überstundenzuschläge.

Bei Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Italien wenden Sie sich gerne an uns.

 

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