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Firmengründung in Polen

Die Wahl einer geeigneten Rechtsform ist bei der Firmengründung in Polen ein wichtiger erster Schritt.  Grundsätzlich ist die Amtssprache polnisch, somit müssen alle Dokumente auf Polnisch vorliegen. Dies gilt für jegliche Kommunikation mit Behörden.

Das polnische Recht bietet eine große Auswahl an verschiedenen Geschäftsformen. Dazu gehören:

Personengesellschaften:

  • Offene Handelsgesellschaft (Spółka jawna, sp.j.)
  • Partnergesellschaft (Spółka partnerska, sp.p.)
  • Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa, sp.k.)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (Spółka komandytowo-akcyjna, sp. k.a.)

Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.)
  • Aktiengesellschaft (Spółka Akcyjna, S.A.)
  • Kleine Aktiengesellschaft (Prosta spółka akcyjna, P.S.A.)

Am häufigsten wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.) gewählt, sie zählt zu den Kapitalgesellschaften und ist eine juristische Person. Diese Rechtsform kann für Unternehmen jeder Größenordnung angewendet werden. Sie bedarf der notariellen Form und entsteht durch die Unterzeichnung des Gründervertrags und die Eintragung in das Handelsregister. Das Mindeststammkapital beträgt derzeit 5.000 PLN (ungefähr 1.100 EUR), es ist deutlich weniger Grundkapital erforderlich als bei einer Aktiengesellschaft (100.000 PLN). Die GmbH haftet bis zur Höhe des Stammkapitals.

Wie läuft eine Firmengründung ab und wie lange dauert der Prozess?

Im Rahmen der Vorbereitung für eine Gründung müssen neben der Rechtsform, Gesellschafterstruktur auch der Gesellschaftsname sowie Lizenzen und Genehmigungen geprüft werden.

Für die Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag (bei mehreren Gründern) erstellt. Darin müssen der Name der GmbH, Hauptsitz, Geschäftsgegenstand und die Gesellschafter sowie Anzahl, Art und Höhe der Anteile sowie die Bestimmung der Gesellschafter enthalten sein.

Die Gründungsunterlagen müssen dann notariell beglaubigt werden. Notarkosten fallen gemäß der Höhe des Stammkapitals an.

Im nächste Schritt ist die Einzahlung der Beiträge durch die Gesellschafter zur Deckung des Stammkapitals vorzunehmen. Daraufhin kann der Antrag an das Registergericht gestellt werden. Die Eintragung erfolgt meist nach zwei bis drei Wochen. Die Steueridentifikationsnummer (NIP) und die statistische Nummer (REGON) werden automatisch erteilt. Ansonsten müssen noch die Mitarbeiter angemeldet und die Registrierung als USt.-Zahler selbstständig durchzuführen werden.

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.) mit Mindeststammkapital ist mit Kosten von mindestens 2.000 PLN zu rechnen. Dazu zählen unter anderem die Notarkosten, Kosten für die Ausfertigung des Vertrages sowie die Eintragung ins Handelsregister, Kosten der Unterschriftbeglaubigungen sowie Kosten für die Registrierung des USt.-Zahlers.

Die Dauer der Gründung einer GmbH in Polen beträgt in etwa 1 Monat.

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