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Payroll in Polen

Um eine Gehaltsabrechnung in Polen durchzuführen, benötigt der Arbeitgeber folgende Unterlagen der Mitarbeiter: Rentenangaben, Qualifikationen, NIP-Nummer (Steueridentifikationsnummer) und die Postanschrift. In Polen gibt es einen Mindestlohn, aktuell liegt dieser bei 3.010 PLN pro Monat und 19,70 PLN pro Stunde (Stand Februar 2022). Er kann aufgrund bestehender Tarifverträge auch höher ausfallen. In Polen gibt es 13 gesetzliche Feiertage.

Zusätzliche Informationen über Arbeitsgesetze und -verträge finden Sie hier.

Arbeitgeber haben 19 Prozent Körperschaftsteuer und 23 Prozent Umsatzsteuer abzuführen. Bei Arbeitnehmern hängt die Höhe der zu zahlenden Steuer vom Einkommen ab: bei einem Einkommen bis 120.000 PLN sind 12 Prozent zu zahlen, darüber hinaus wird der Überschuss mit 10.800 PLN plus dem Steuersatz von 32 Prozent versteuert. Der Jahressteuerfreibetrag beträgt 30.000 PLN.

Sozialabgaben werden sowohl vom Arbeitgeber als auch -nehmer getragen. Vom Gehalt des Mitarbeiters werden etwas über 9 Prozent für die Altersvorsorge abgezogen sowie weitere Beiträge zur Krankenversicherungen, Absicherung im Krankheitsfall und zum Invaliditätsfond. Der Arbeitgeber trägt die gleichen Prozentsätze zur Altersvorsorge und zum Invaliditätsfond, zudem zahlt er die Unfallversicherung und den Insolvenz- und Abfindungsfond.

Was muss zudem bei der Payroll beachtet werden?

Im Falle einer Krankheit oder Verletzung haben Angestellte Anspruch auf eine Lohnfortzahlung in Höhe von 80 Prozent. Die Lohnfortzahlung wird aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Sie müssen dafür ein ärztliches Attest vorlegen. Dabei kommt für die ersten 33 Tage -bei Mitarbeitern über 50 sind es 14 Tage- der Arbeitgeber auf, danach die Sozialversicherung. Der Entgeltfortzahlungsanspruch gegen die Sozialversicherung bleibt längstens bis zum Ende des 6. Krankheitsmonates bestehen.

Im Zusammenhang mit der Geburt, stehen den Eltern verschiedene Leistungen zu: Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub, Elterngeld und Elternurlaub, Vaterschaftsgeld und Vaterschaftsurlaub.

Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub werden der Mutter gewährt, diese kann jedoch einen Teil davon an den Vater abtreten, solange sie selbst den größten Teil wahrnimmt. Mitarbeiterinnen können bis zu 20 Wochen Mutterschutz (bei Mehrlingen verlängert sich dieser Zeitraum, abhängig von der Anzahl der geborenen Kinder) nehmen, der allerdings frühestens sechs Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin beginnen kann. Das Mutterschaftsgeld beträgt 100 Prozent des Arbeitslohns.

Der Bezug des Elterngeldes und der Elternurlaub können nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs beginnen. Es wird beiden Elternteilen in maximal vier Teilen gewährt. Der Urlaub kann gleichzeitig oder im Wechsel in Anspruch genommen werden, es ist auch möglich währenddessen maximal halbtags zu arbeiten. Er beträgt 32 Wochen im Fall einer Einzelgeburt. Das Elterngeld beträgt 100 Prozent des Arbeitslohns für die ersten 6 Wochen und dann 60 Prozent für die restliche Zeit.

Vaterschaftsgeld und Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen stehen dem Vater des Kindes zu und sind unabhängig vom Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhält der Vater das volle Gehalt von der polnischen Sozialversicherung.

Wenn Sie Fragen zur Payroll in Polen haben oder dabei Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns.

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