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Personalbeschaffung in China - Maier Vidorno Altios

Personalbeschaffung in China

Erfahren Sie, wie die Arbeitskultur in China die Talentbindung beeinflusst und wie Maier Vidorno Altios mit maßgeschneiderten Rekrutierungsstrategien, rechtlichen Aspekten und dem Hukou-System unterstützt. Erfolgreich in China investieren – jetzt informieren!

Die Arbeitskultur in China ist persönlicher und unbeständiger als in Deutschland. Daher muss ein spezieller Plan für die Bindung und Weiterentwicklung von Talenten ausgearbeitet werden, da chinesische Arbeitnehmer erwarten, sich schnell weiterzuentwickeln und nach zwei Jahren selten ein Verbleib in derselben Position bei gleichem Gehalt akzeptieren.

Grundsätzlich sind qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar, aber es ist wichtig, eine Rekrutierungsstrategie zu entwickeln, um Talente anzuziehen und zu halten. Das Vorgehen umfasst hierbei oft verschiedene Kanäle, die nicht selten von Provinz zu Provinz variieren. Einer der gängigsten Kanäle ist der Zugang zu lokalen Plattformen für Arbeitssuchende, auf die sich viele Chinesen informieren.

Darüber hinaus sind chinesische Arbeitnehmer in ihren Fähigkeiten sehr spezialisiert. Vor allem in Städten der zweiten und dritten Ebene ist es schwierig und oftmals teuer, einheimische Mitarbeiter mit breiten Fähigkeiten zu finden (z. B. Ingenieure, die im Vertrieb und im Projektmanagement effizient arbeiten und dabei fließend Englisch sprechen).

Welche Arbeitsgesetze gibt es in China?

Die Rechtsgrundlage ist im Arbeitsgesetz der Volksrepublik China und im Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China geregelt und umfasst Vorschriften zu Vertragsart, Probezeit, Gleichstellung und Antidiskriminierung. Die Arbeitsvorschriften sind streng und begünstigen die Arbeitnehmer.

In China gibt es zwei Arten von Arbeitsverträgen: Verträge mit festem Datum und Verträge mit offenem Datum. Viele Unternehmen bevorzugen befristete Verträge, aber nach zwei befristeten Verträgen hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag, den der Arbeitgeber am Ende des zweiten befristeten Vertrags erfüllen muss.
Beide Arten von Verträgen schützen vor allem den Arbeitnehmer und sehen eine erhebliche Entschädigung vor, die von der Anzahl der Jahre der Treue zum Unternehmen abhängig ist. Bei einem unbefristeten Vertrag muss der Arbeitgeber in der Regel mindestens zwei Monatsgehälter pro Jahr dür die Treue zum Unternehmen zahlen.

Die Probezeit ist zulässig und wird an die Dauer des Arbeitsvertrags angepasst. Bei unterschiedlichen Vertragslaufzeiten ist eine einmonatige bis maximal sechsmonatige Probezeit zulässig.

Der monatliche Mindestlohn sowie die Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind je nach Stadt, in der das Unternehmen registriert ist, unterschiedlich. Super- und First-Tier-Städte sind in der Regel am teuersten, während in Städten der unteren Ebene niedrigere Sozialabgaben anfallen.

Das letzte wichtige, zu beachtende Element ist das sog. Hukou-System, ein nach wie vor durchgreifendes Dokument der staatlichen Haushaltsregistrierung, das einen chinesischen Staatsbürger früher mit der Stadt verband. Vor allem in den Städten der ersten Ebene kann dieses für Mitarbeiter zu Einschränkungen beim Zugang zu Eigentum, Bildung und der Gesundheitsversorgung führen. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bei der Ansässigkeitsregistrierung zu unterstützen, haben einen großen Vorteil.

Was ist bei ausländischen Arbeitnehmern zu beachten?

China erlaubt und begrüßt den Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmer, die für ausländische und/oder lokale Unternehmen arbeiten. Wichtig dabei ist, dass Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen an einen bestimmten Standort gebunden sind: Ein ausländischer Arbeitnehmer, der z.B. bei einem Unternehmen in Shanghai beschäftigt ist, muss seinen Wohnsitz auch in dieser Stadt haben.

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen ausländische Arbeitnehmer einen Bachelor-Abschluss und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in ihrem Heimatland vorweisen können.

Die Aufenthaltserlaubnis ist an die Arbeitserlaubnis gebunden und kann verlängert werden. Wenn der Arbeitnehmer seine Stelle kündigt, wird die Arbeitserlaubnis wie die Aufenthaltsgenehmigung aufgehoben.

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