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Neue Vorschriften für deutsche Tochtergesellschaften in China

März 2024 China hat kürzlich eine Änderung seines Gesellschaftsrechts angekündigt. Diese neue Regelung wirkt sich direkt auf ausländische Unternehmen aus, die innerhalb seiner Grenzen tätig sind. In diesem Artikel beantworten die Experten von ALTIOS alle Ihre Fragen zu dieser neuen Regelung.

Worin besteht die Änderung des Gesellschaftsrechts in China 

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am 23. Dezember 2023 die Änderung des Gesellschaftsrechts für Festlandchina angenommen. Diese tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und wirkt sich direkt auf ausländische Unternehmen aus, die innerhalb seiner Grenzen tätig sind. Alle privaten Unternehmen mit dem Status von „Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (有限公司) sind hiervon betroffen. Unternehmen, die sich weigern, der Änderung nachzukommen, riskieren eine Geldstrafe.

Wie wird die Änderung die Ansiedlung neuer ausländischer Unternehmen in China beeinflussen?

Neu in China gegründete ausländische Tochterrunternehmen (WFOE) müssen innerhalb eines Zeitrahmens von 5 Jahren ab dem 1. Juli 2024 die künftigen Kapitalanforderungen erfüllen. Während dieses Zeitraums muss das gesamte eingetragene Kapital gezahlt werden.

Was ist mit bestehenden ausländischen Unternehmen in China?

Bestehende Unternehmen (WFOE) in China müssen ab dem 1. Juli 2024 den revidierten Zeitbeschränkungen für die Zahlung ihres gezeichneten Kapitals nachkommen. Die Restzahlung muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen mit einer Anpassungsperiode zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2027. Bereits in China ansässige Unternehmen müssen wählen zwischen:

• Zahlung des vollständigen Kapitals
• Anpassung der Kapitalmenge
• Abgleichung des eingetragenen Kapitals mit bereits geleisteten Zahlungen
• Schließung des Unternehmens.

Kommt das Problem häufig vor?

Leider ja. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass jede Änderung der Geschäftslizenzen einer Genehmigung unterliegt. Zuvor galt, dass eine Geschäftserlaubnis Unternehmen zu Nutznießern ehrgeiziger Expansionspläne machen konnte. Zudem haben ausländische Unternehmen seit COVID vereinzelt ihre Pläne entsprechend angepasst oder Pläne ohne Prüfung des eingetragenen Kapitals eingestellt. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, diesen Problemen zum richtige Zeitpunkt zu begegnen.

Was ist das Ziel dieser regulatorischen Änderung?

Die Änderung beabsichtigt, die Transparenz und Integrität im Unternehmenssektor in China zu erhöhen, reifere und nachhaltigere Projekte anzuziehen und sicherzustellen, dass Direktoren, Aufsichtsräte und das Management eine größere persönliche Haftung übernehmen. Ebenso wird hierdurch die Rechenschaftspflicht und die Governance-Standards von Unternehmen verbessert.

Wie spiegelt sich diese Änderung in Chinas internationaler Geschäftsausrichtung wider?

Die Änderung zeigt Chinas Bemühungen, sein Geschäftsumfeld durch verbesserte Informationsveröffentlichung an internationale Standards und bewährte Praktiken anzupassen und die Solvenz von Unternehmen zu gewährleisten. Diese Reform schützt unternehmerische Rechte sowie die von Gläubigern und fördert ein vorteilhaftes Umfeld für ausländische Investitionen.

Wie können wir helfen?

Unser Corporate-Services-Team in China unterstützt Sie gerne umfassend bei Fragen und Problemen. Wir klären für Sie alle Buchhaltungs- und Compliance-Anforderungen, damit Sie Ihren Weg rund ums Thema unbeschwert gehen können. Bei Fragen zur Gründung einer lokalen Niederlassung, der Umstrukturierung oder der Unternehmensschließung stehen wir an Ihrer Seite. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, was bei der Wiederaufnahme von Aktivitäten und Planungen zu beachten ist, bis hin zu Studien und Geschäftsplänen. Bei ruhenden Tochtergesellschaft helfen wir Ihnen bei deren Schließung oder bei der effektiven Konsolidierung Ihres China-Geschäft mit dem richtigen Team, sowie Beistand bei Fragen zu Lieferanten und Distributoren in ganz China. Wir betreuen ausländische, in China bereits tätige oder auf Expansion bedachte Unternehmen bei der Kapitalanpassung oder dem Erwerb einer neuen Geschäftslizenz in China.

TREFFEN SIE UNSEREN EXPERTEN

Thomas Breitinger

Vice President
Köln / Berlin / Frankfurt

T.breitinger@mv-altios.de 

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